Was tut ein Betriebsrat
Ob es um Konflikte mit Kollegen, Probleme mit dem Chef, Fragen zum Tarif oder dergleichen mehr geht, der Betriebsrat ist oft der erste Ansprechpartner. Wir können das Problem besprechen, Tipps geben, Infos recherchieren, an Gesprächen mit Vorgesetzten teilnehmen und dergleichen mehr.
Alles, was an solchen Problemen an uns herangetragen wird, wird unbedingt vertraulich behandelt!
Ihr könnt euch darauf verlassen:
Was ihr zum Betriebsrat tragt, bleibt beim Betriebsrat.
Neben Einzelfällen, die an uns herangetragen werden, vetritt der Betriebsrat die Interessen aller MitarbeiterInnen, zum Beispiel bei:
- Einstellungen und Kündigungen
- der Festlegung der Institutsordnung
- der Festlegung von regelmäßigen Arbeitszeiten
- der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.
- Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen des Instituts
- Zuweisung und Kündigung von Institutswohnungen
Der Betriebsrat ergreift z. B. auch auf Anregungen von MitarbeiterInnen die Initiative und regt Dinge an, die sich anschließend weiterentwickeln. Ein Beispiel dafür sind die Englischkurse am Institut.
Kommt gern einmal bei uns mit euren Ideen vorbei.
Wir arbeiten eng mit den anderen Interessenvertretungen wie der Gleichstellungsbeauftragten, den Schwerbehindertenvertrauensleuten, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Doktorandenvertretung zusammen.
Weiterhin vertreten wir das Institut im Gesamtbetriebsrat. Der Gesamtbetriebsrat macht auf der Ebene der MPG als Ganzes ähnliche Arbeit wie wir hier vor Ort. Natürlich geht es dort nicht um Einzelfälle, sondern um Regelungen zu Dingen, die viele oder gar alle Max-Planck-Institute betreffen. Bei den Treffen des Gesamtberiebsrats werden auch Erfahrungen über die Arbeit der Betriebsräte ausgetauscht.
Auf den regelmäßigen Betriebsversammlungen gibt der Betriebsrat Tätigkeitsberichte ab, hier kann Mann/Frau sich dann im Detail informieren. Im Einzelnen ist die Tätigkeit des Betriebsrates im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.